Gescheiterte ERP-, DMS- und Unternehmenssoftwareprojekte
Technische Einordnung von Projektstand, eingeführten Modulen, Konfigurationen, Anpassungen und nutzbaren Ergebnissen.
Fragestellungen in Handelssachen
Die Begutachtung setzt an der konkreten geschäftlichen Verfahrenskonstellation an: Was war technisch geschuldet oder dokumentiert, was wurde umgesetzt, wie verhält sich das System tatsächlich und welche Ursachen erklären die Abweichung?
Technische Einordnung von Projektstand, eingeführten Modulen, Konfigurationen, Anpassungen und nutzbaren Ergebnissen.
Feststellung, welche Funktionen zu einem Stichtag umgesetzt, testbar, dokumentiert und produktiv nutzbar waren.
Reproduktion und technische Analyse von Abweichungen zwischen dokumentiertem Soll und tatsächlichem Systemverhalten.
Technische Abgrenzung dokumentierter Anforderungen, Änderungen, zusätzlicher Leistungen und wechselseitiger Abhängigkeiten.
Prüfung von Transformationsregeln, Vollständigkeit, Datenintegrität, Berechnungslogiken und Ergebnisnachvollziehbarkeit.
Analyse von Protokollen, Datenformaten, Systemgrenzen, Übertragungsfehlern und technischen Verantwortungsbereichen.
Trennung der Ursachenbeiträge von Auftraggeber, Auftragnehmer, Hersteller, Unterauftragnehmern und Betriebsumgebung.
Technische Herleitung erforderlicher Maßnahmen, Abhängigkeiten, Risiken und plausibler Aufwandskorridore.
Feststellung, welche Komponenten weiterverwendbar, migrationsfähig oder technisch überholungsbedürftig sind.
Bewertung, ob Architektur-, Betriebs-, Test- und Projektunterlagen eine belastbare technische Prüfung ermöglichen.
Technischer Untersuchungsgegenstand
Die Untersuchung kann technische Soll-Ist-Abweichungen, Ursachen, Auswirkungen und erforderliche Maßnahmen feststellen. Ob daraus ein Mangel, eine Pflichtverletzung, Verzug oder ein bestimmter Rechtsfolgeanspruch folgt, entzieht sich einer technischen Bewertung.